Seit mehr als 7 Jahren betreue ich Privatpersonen sowie kleine und mittelständische Unternehmen als angestellter Steuerberater in mittelständischen Kanzleien in allen steuerlichen Angelegenheiten - Erstellung Jahresabschluss, private und betriebliche Steuererklärungen sowie steuerliche Beratung.
Im Rahmen meiner nebenberuflichen Selbständigkeit unterstütze ich Sie gerne bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung und stehe Ihnen bei steuerlichen Fragestellung zur Seite.
Im Schwerpunkt meiner Tätigkeit übernehme ich die Erstellung von Einkommensteuererklärungen für:
Als Arbeitsnehmer sind Sie z.B. verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Sie neben Einkünften aus einer angestellten Tätigkeit zudem über Einkünfte aus Überschusseinkünften (Vermietung und Verpachtung) verfügen.
Auch eine freiwillige Abgabe einer Einkommensteuererklärung kann sich für Sie lohnen, z.B. bei hohen Werbungskosten (Fahrtkosten, Kosten für Weiterbildung, Arbeitsmittel etc.).
Gerne erstelle ich für Sie den Jahresabschluss bzw. die Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie die dazugehörigen Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen.
Für Sie kann es ebenfalls von Vorteil sein eine freiwillige Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Sie sich in einer Zweitausbildung (z.B. Studium nach Ausbildung oder Masterstudium) befinden. Alle Kosten, die Ihnen in dieser Zeit entstehen, können Sie als vorweggenommene Werbungskosten ansetzen.
Sie haben eine Einkommensteuererklärung bereits einzureichen, selbst wenn Sie lediglich Einkünfte aus der Deutschen Rentenversicherung beziehen und der steuerpflichtige Anteil höher ist als der Grundfreibetrag (2019: EUR 9.168,00 für Alleinstehende, EUR 18.336,00 bei Zusammenveranlagung). Insbesondere "junge" Rentnerjahrgänge haben einen höheren Anteil ihrer gesetzlichen Rente zu versteuern.
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